Werner-Bonhoff-Preis
'Wir denken über Gesetze nicht nach. Wir wenden sie an'
"Wir denken über Gesetze nicht nach. Wir wenden sie an." Durch diese Bemerkung der BaFin ließ sich ein Unternehmer aus dem Schwabenland nicht entmutigen. Sein Lohn: der Werner-Bonhoff-Preis 2009.
Es ist Dienstag, der 5. Mai, kurz vor 11 Uhr vormittags: Gleich beginnt die Pressekonferenz im Berliner Hilton Hotel. Sebastian Störzbachs Anzug sitzt gut, das kurze schwarze Haar ist adrett gekämmt. Er blickt aus dem Fenster und reibt sich nervös die Hände. So viel Aufmerksamkeit ist der Unternehmer und Jura-Student nicht gewohnt. Denn er steht heute im Mittelpunkt: Der Schwabe erhält den Werner-Bonhoff-Preis 2009.
"Wir sind froh, dass wir das geschafft haben", sagt Störzbach, die Ich-Form vermeidend. "Wir", damit meint er die Kollegen seines kleinen Buchhaltungsunternehmens in Ditzingen bei Stuttgart. Gemeinsam haben sie sich gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgesetzt. Den verdienten Preis dafür muss er heute aber allein entgegennehmen.
Darlehen ohne Risiko: ohne die BaFin
Der Hintergrund: Störzbach gewährte einem Kunden ein Darlehen über 80.000 Euro, dessen Kredit von der Bank zuvor abgelehnt worden war. "Da kamen wir auf die Idee, unser Geschäft auszuweiten", erzählt Störzbach. Er gab darauf einigen seiner anderen Kunden ebenfalls Kredite. Das Risiko lag dabei weder bei den Anlegern noch bei den Steuerzahlern, sondern allein bei Störzbach.
Man beantragte bei der BaFin eine Freistellung von der Erlaubnispflicht. Was als einfacher formeller Antrag geplant war, setzte den bürokratischen Apparat der Behörde in Gang. Mit einem lapidaren Verweis auf die Gesetzeslage wurde ihm mitgeteilt, dass seine Geschäfte in dieser Form nicht erlaubt seien.
"Da ist man erst einmal eingeschüchtert", sagt Störzbach. "Schließlich ist die BaFin eine Behörde mit starken Machtmitteln." Alle seine Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung scheiterten. Der Kommentar der Behörde: "Wir denken über die Gesetze nicht so viel nach. Wir wenden sie an."
Jura-Kenntnisse gegen das Aufgeben
Ob ihm in diesem Moment der Gedanke ans Aufgeben gekommen ist? "Der Moment des Zweifelns war da", sagt Störzbach zu biz-AWARDS. "Aber nur kurz. Wir hätten nicht aufgeben können – da hingen zu viele Arbeitsplätze bei unseren Kunden dran."
Störzbach machte weiter. Seine sechs Semester Jura kamen ihm dabei zugute. Seine Idee: Er wandelte die Darlehen in stille Beteiligungen um beziehungsweise verkaufte die entsprechenden Forderungen an eine von ihm gegründete, zweite GmbH. Die BaFin musste schließlich einräumen, dass Störzbach unter diesen Umständen nicht ihrer Aufsicht unterliegt.
"Eine geniale Idee", urteilt auch Till Bartelt, Vorstand der Werner Bonhoff Stiftung. Mit genialem Ergebnis: Störzbachs Schachtzug rettete Unternehmen, denen Banken Kredite versagt hatten – und damit rund achtzig Arbeitsplätze. "Das soll auch anderen Unternehmern Mut machen, gegen unsinnige Bürokratie in die Offensive zu gehen", sagt Bartelt. "Es geht uns darum, die Klugheit der Vielen nutzbar zu machen."
Zum Werner-Bonhoff-Preis
Jedes Jahr vergibt die Werner-Bonhoff-Stiftung den Preis wider den Paragrafen-Dschungel. Ausgezeichnet werden Unternehmer, die sich mit guten Einfällen gegen bürokratische Hürden zur Wehr setzen. 2009 setzte sich Störzbach unter 77 Kandidaten durch und nimmt den mit 100.000 Euro dotierten Preis mit nach Ditzingen.
Weitere Informationen zum Werner-Bonhoff-Preis erhalten Sie im Wettbewerbseintrag.
Bildquelle: Pixelio
Es ist Dienstag, der 5. Mai, kurz vor 11 Uhr vormittags: Gleich beginnt die Pressekonferenz im Berliner Hilton Hotel. Sebastian Störzbachs Anzug sitzt gut, das kurze schwarze Haar ist adrett gekämmt. Er blickt aus dem Fenster und reibt sich nervös die Hände. So viel Aufmerksamkeit ist der Unternehmer und Jura-Student nicht gewohnt. Denn er steht heute im Mittelpunkt: Der Schwabe erhält den Werner-Bonhoff-Preis 2009.
"Wir sind froh, dass wir das geschafft haben", sagt Störzbach, die Ich-Form vermeidend. "Wir", damit meint er die Kollegen seines kleinen Buchhaltungsunternehmens in Ditzingen bei Stuttgart. Gemeinsam haben sie sich gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgesetzt. Den verdienten Preis dafür muss er heute aber allein entgegennehmen.
Darlehen ohne Risiko: ohne die BaFin
Der Hintergrund: Störzbach gewährte einem Kunden ein Darlehen über 80.000 Euro, dessen Kredit von der Bank zuvor abgelehnt worden war. "Da kamen wir auf die Idee, unser Geschäft auszuweiten", erzählt Störzbach. Er gab darauf einigen seiner anderen Kunden ebenfalls Kredite. Das Risiko lag dabei weder bei den Anlegern noch bei den Steuerzahlern, sondern allein bei Störzbach.
Man beantragte bei der BaFin eine Freistellung von der Erlaubnispflicht. Was als einfacher formeller Antrag geplant war, setzte den bürokratischen Apparat der Behörde in Gang. Mit einem lapidaren Verweis auf die Gesetzeslage wurde ihm mitgeteilt, dass seine Geschäfte in dieser Form nicht erlaubt seien.
"Da ist man erst einmal eingeschüchtert", sagt Störzbach. "Schließlich ist die BaFin eine Behörde mit starken Machtmitteln." Alle seine Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung scheiterten. Der Kommentar der Behörde: "Wir denken über die Gesetze nicht so viel nach. Wir wenden sie an."
Jura-Kenntnisse gegen das Aufgeben
Ob ihm in diesem Moment der Gedanke ans Aufgeben gekommen ist? "Der Moment des Zweifelns war da", sagt Störzbach zu biz-AWARDS. "Aber nur kurz. Wir hätten nicht aufgeben können – da hingen zu viele Arbeitsplätze bei unseren Kunden dran."
Störzbach machte weiter. Seine sechs Semester Jura kamen ihm dabei zugute. Seine Idee: Er wandelte die Darlehen in stille Beteiligungen um beziehungsweise verkaufte die entsprechenden Forderungen an eine von ihm gegründete, zweite GmbH. Die BaFin musste schließlich einräumen, dass Störzbach unter diesen Umständen nicht ihrer Aufsicht unterliegt.
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