Werner-Bonhoff-Preis
Die Putzfrau als Aktionärin
Mit einem eigenwilligen Geschäftskonzept gewann der Münchner Unternehmer Hans-Wolff Graf nicht nur einen Preis, er spart sich auch eine Menge Vorschriften.
Außer dem Vorstand(svorsitzenden) Hans-Wolff Graf hat die Finanz- und Vermögensberatungsfirma efv-AG keine Angestellten.
Stattdessen sind die 16 Mitarbeiter, vom Außendienstler bis zur Putzfrau, selbständig und als Aktionäre an dem Unternehmen beteiligt. Damit entfiele für das Unternehmen eine Vielzahl von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Keine Norm für Toiletten
Die efv-AG spare sich die Honorierung eines Gesundheitsbeauftragten, die Vorschriften zu Lüftung, Lichtverhältnissen und Wandfarben oder auch den Bau von Toiletten mit der DIN-Mindestgröße von sechs Quadratmetern.
Auch Regelungen von Arbeitszeiten, Tarifverträgen und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall unterlägen keiner behördlichen Norm.www.werner-bonhoff-stiftung.de
Keine Lohnfortzahlungen
Stattdessen müssten Wolffs Mitarbeiter selbst für sich sorgen. Dafür verdienen sie – nach Aussagen des Vorstandsvorsitzenden – mehr als andere. Und als Aktionäre seien ihnen Stimmrecht und Gewinnbeteiligung am Unternehmen sicher.
Gegen das Paragrafendickicht
Mit ihrer Auszeichnung will die Werner-Bonhoff-Stiftung zwei Ziele erreichen:
Sicherheit beißt Hygiene
Denn tatsächlich gibt es etliche Vorschriften, die sich widersprechen: einerseits fordern gesetzliche Hygiene-Vorschriften glatte, leicht zu reinigende Bodenfliesen in Küchenräumen. Andererseits verlangen Vorschriften zur Unfallverhütung in den gleichen Räumen gerippte Fliesen – aus Sicherheitsgründen.
Die Preisverleihung erfolgte am 14. Februar in der Staatsoper Berlin.
Außer dem Vorstand(svorsitzenden) Hans-Wolff Graf hat die Finanz- und Vermögensberatungsfirma efv-AG keine Angestellten.
Stattdessen sind die 16 Mitarbeiter, vom Außendienstler bis zur Putzfrau, selbständig und als Aktionäre an dem Unternehmen beteiligt. Damit entfiele für das Unternehmen eine Vielzahl von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Keine Norm für Toiletten
Die efv-AG spare sich die Honorierung eines Gesundheitsbeauftragten, die Vorschriften zu Lüftung, Lichtverhältnissen und Wandfarben oder auch den Bau von Toiletten mit der DIN-Mindestgröße von sechs Quadratmetern.
Auch Regelungen von Arbeitszeiten, Tarifverträgen und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall unterlägen keiner behördlichen Norm.www.werner-bonhoff-stiftung.de
Keine Lohnfortzahlungen
Stattdessen müssten Wolffs Mitarbeiter selbst für sich sorgen. Dafür verdienen sie – nach Aussagen des Vorstandsvorsitzenden – mehr als andere. Und als Aktionäre seien ihnen Stimmrecht und Gewinnbeteiligung am Unternehmen sicher.
Gegen das Paragrafendickicht
Mit ihrer Auszeichnung will die Werner-Bonhoff-Stiftung zwei Ziele erreichen:
- Mut machen zum Unternehmertum und zeigen, dass es Mittel und Wege aus dem Paragrafendickicht gibt
- einen systematischen Beitrag leisten zur Reduktion von bürokratischen Vorschriften für Unternehmer
Sicherheit beißt Hygiene
Denn tatsächlich gibt es etliche Vorschriften, die sich widersprechen: einerseits fordern gesetzliche Hygiene-Vorschriften glatte, leicht zu reinigende Bodenfliesen in Küchenräumen. Andererseits verlangen Vorschriften zur Unfallverhütung in den gleichen Räumen gerippte Fliesen – aus Sicherheitsgründen.
Die Preisverleihung erfolgte am 14. Februar in der Staatsoper Berlin.
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